Überbrückungshilfe des Bundes

Das BMBF stellt Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit. Diese beinhaltet zwei Elemente: den KfW-Studienkredit sowie Zuschüsse, die über die Studierendenwerke verteilt werden.

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Mehr dazu lesen Sie in den FAQ des BMBF (HIER) bzw. im Folgenden in Kurzfassung.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Studierende können seit dem 8. Mai bei der KfW ein bis zum 31. März 2021 zinsloses Darlehen beantragen.  Für Studierende aus EU-Mitgliedstaaten, die sich seit weniger als drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten, sowie für Studierende aus Drittstaaten gilt dies ab dem 1. Juni 2020.

Hierfür übernimmt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bis zum 31. März 2021 die Zinsen für KfW-Studienkredite, die sich bis dann in der Auszahlungsphase befinden. Danach ist der dann gültige Zinssatz von den Studierenden selbst zu tragen. Das Darlehen kann je nach Bedarf bis zu einer Höhe von bis zu 650 Euro im Monat in Anspruch genommen werden und kann unbürokratisch online beantragt werden. Informationen zu den Rückzahlungsbedingungen finden Sie HIER

Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Studierende aus dem In- und Ausland können den Zuschuss erhalten. Es gibt keine Altersbegrenzung.

Zum anderen wird für die Überbrückungshilfe die Empfängergruppe des KfW-Studienkredits befristet erweitert. So können auch ausländische Studierende - also Angehörige von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland aufhalten - das Darlehen in Anspruch nehmen, sofern sie ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben. Weitere Informationen finden Sie HIER

Einen Vorab-Check, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, finden Sie HIER

Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe seit dem 8. Mai 2020 bei der KfW. Studierende aus EU-Mitgliedstaaten, die sich seit weniger als drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten, sowie Studierende aus Drittstaaten können ab dem 1. Juni 2020 einen Antrag stellen. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der KfW unter www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe.

Die Förderung kann bei Antragstellung bis zum fünfzehnten Tag eines Monats ab dem ersten Tag des Folgemonats ausgezahlt werden.

Zuschüsse für Studierende /Deutsches Studentenwerk (DSW)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt den im den im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studenten- und Studierendenwerken 100 Millionen Euro für deren Notfonds zur Verfügung, als nicht rückzahlbaren Zuschuss für Studierende in besonders akuten Notlagen. Die Überbrückungshilfe richtet sich an Studierende, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Sie unterstützt diese Studierenden mit jeweils bis zu 500 € in den Monaten Juni, Juli und August 2020, solange die pandemiebedingte Notlage fortbesteht. Die Überbrückungshilfe ist in den drei Monaten jeweils neu zu beantragen.

Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Studierende aus dem In- und Ausland können den Zuschuss erhalten. Es gibt keine Altersbegrenzung.

Anträge sind ab Juni möglich. Sie können ausschließlich online gestellt werden. Weitere Informationen zum Verfahren, zu den genauen Terminen, zu den einzureichenden Unterlagen und den jeweils vor Ort zuständigen Studenten- und Studierendenwerken werden an dieser Stelle in Kürze HIER veröffentlicht. Das bundesweit einheitliche Portal zur Antragstellung und Bearbeitung befindet sich in Vorbereitung.

Eine Übersicht über alle Unterstützungsangebote  finden Sie HIER unter "Punkt 9. Finanzhilfe für Studierende"