Studium mit Abschluss

Alle Studiengänge stehen ausländischen Bewerber*innen bei entsprechender Eignung offen, Zugangsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren gelten sinngemäß. Schriftliche Bewerbungsunterlagen/Arbeitsproben sind in deutscher Sprache einzureichen. Ausländische Bildungsnachweise sind im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen. Soweit Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beizufügen.

Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, gelten besondere Regelungen im Ablauf des Bewerbungsverfahrens. Neben den allgemeinen Bewerbungsunterlagen, müssen Sie ggf. zusätzliche Nachweise zu Ihrem Abschlusszeugnis sowie zu Ihren deutschen Sprachkentnissen einreichen. Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen

Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland sind auf der Website www.anabin.kmk.org abrufbar. Darüber hinaus steht das International Office der Filmuniversität für Fragen zur Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise zur Verfügung.

Studienangebot und Credit Points

Die Filmuniversität vergibt Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS). Dabei entspricht 1 ECTS etwa 30 Stunden workload. Ein volles Semester entspricht 30 ECTS.

Bachelorstudiengänge an der Filmuniversität Babelsberg

Masterstudiengänge an der Filmuniversität Babelsberg

Krankenversicherung und Visa

Krankenversicherung

Alle Studierenden müssen in Deutschland krankenversichert sein - unabhängig davon, ob sie Programmstudenten oder Austauschstudierende sind - um an einer deutschen Universität eingeschrieben zu sein können sowie eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Studierenden aus den Ländern der europäischen Union mit EHIC sind von einer weiteren Versicherungspflicht befreit. 

Studierende aus anderen Ländern, die keine separates Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen haben, prüfen vorher mit dem Versicherungsträger im Heimatland. ob die Versicherung in Deutschland anerkannt wird. Ist dies nicht der Fall, so müssen Studierende sich zusätzlich in Deutschland versichern.

Mehr Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland

Visa

Bürger aus EU-Staaten sowie aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland.

Bürger aus anderen Staaten, für die derzeit keine Vsumspflicht besteht, können sich 90 Tage innerhalb einer 180 Tage-Frist in Deutschland ohne Visum aufhalten. Die derzeit gültigen Visabestimmungen finden Sie auf den Seiten des  Auswärtigen Amtes. Die Visumsbeantragung kann unter Umständen mehrere Monate dauern. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig in der deutschen Botschaft Ihres jeweiligen Landes über weitere Bestimmungen und etwaige Änderungen.

Mehr Informationen zu Visum und Aufenthaltserlaubnis

Betreuungs-und Stipendienprogramm STIBET

DAAD Preis

Der mit 1.000 Euro dotierte DAAD-Preis zeichnet herausragende internationale  Studierende bzw. Promovierende aus, die sich sowohl durch besondere akademische Leistungen als auch bemerkenswertes gesellschaftliches oder interkulturelles Engagement hervorgetan haben.  Die Nominierung für den Preis erfolgt durch Lehrende der Filmuniversität.

STIBET Stipendien

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert das Stipendien- und Betreuungsprogramm STIBET mit Mitteln des Auswärtigen Amtes. In Zusammenarbeit mit dem Präsidium vergibt das International Office Stipendien an ausländische Studierende. Vergeben werden die Stipendien für besonderes Engagement oder mehr Chancengerechtigkeit. 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Bachelor- und Master-Studierende, die

  • regulär an der Filmuniversität Babelsberg eingeschrieben sind und einen Abschluss an der Filmuniversität anstreben
  • nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind,
  • die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Schule im Ausland (hierzu zählen auch deutsche Schulen im Ausland) oder im Ausland erworbene schulische Qualifikationen durch ein deutsches Studienkolleg ergänzt haben, bzw. ihre Masterzugangsberechtigung an einer Hochschule im Ausland erworben sowie
  • gute akademische Leistungen in Verbindung mit besonderem Engagement im internationalen Kontext nachweisen können. 
  • oder die einen besonderen Bedarf im Hinblick auf Chancengerechtigkeit haben

Bitte beachten Sie: Austauschstudierende, die nur ein oder zwei Semester an der Filmuniversität studieren und keinen Abschluss erwerben, können leider nicht gefördert werden.

Bis wann muss man sich bewerben?

Die Bewerbungsdeadline ist der 15. April.

Welche Unterlagen muss man einreichen?

Die vollständige Bewerbung besteht aus:

  • Bewerbungsformular (Download)
  • Motivationsschreiben (1 Seite)
  • Lebenslauf
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Aktuelles Transcript of Records
  • Nachweise über das im Motivationsschreiben beschriebene Engagement

Achten Sie auf die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen und wenden Sie sich bei Fragen im Vorfeld gern an das International Office. Es werden keine Unterlagen nachgefordert.

Wo reicht man die Bewerbung ein?

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung elektronisch als ein PDF Dokument im International Office ein: internationaloffice(at)filmuniversitaet.de.

Wer wählt die Stipendiat*innen aus?

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet das Präsidium der Filmuniversität auf Grundlage der vollständig und fristgerecht eingegangenen Bewerbung.

Wie viele Stipendien gibt es und wie hoch ist die Förderung?

Je nach Anzahl der Bewerbungen können Stipendien für maximal zwei Monate vergeben werden. Die Höhe des Stipendiums variiert je nach Anzahl der Bewerbungen. Sie lieg durchschnittlich bei ca. 600 Euro im Monat. 

Finanzierung des Studiums

BAFöG

Ausländische Studierende können BAföG-Leistungen erhalten, wenn sie einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus besitzen, beispielsweise Unionsbürger*innen mit Daueraufenthaltsrecht, Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen oder rechtmäßig Geduldete. Zusätzlich müssen sie bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllen. Bitte lassen Sie sich hierzu individuell im Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Potsdam beraten.

Stipendien

Stipendien gibt es viele, jedoch ist es schwierig sich in der Großzahl der Angebote zurechtufinden. Stipendienleistungen haben dabei eine große Bandbreite von Kleinststipendien (z.B. Literaturbeschaffung) zu ideeller Förderung (Zugang zu beruflichen Netzwerken), bis hinzu materieller Förderung (monatlicher Geldbetrag). Dabei sind nicht immer gute Noten ausschlaggebend, sondern auch gesellschaftliches Engagement.

Ein Großteil der Stipendien hat die Förderfähigkeit nach §8 BAföG zur Voraussetzung. In Deutschland gibt es Stipendienprogramme von Stiftungen, die zwar einer politischen Richtung nahestehen, aber parteienunabhängig sind. Hier finden Sie die bekanntesten Stiftungen. Weitere Stipendien finden Sie über die folgende Datenbanken:

Stipendien, die nicht die Förderfähigkeit nach §8 BAföG zur Voraussetzung haben:

Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungszeiträume für die Stipendien und bewerben sich möglichst früh.

Nebenjob

Für internationale Studierende aus unterschiedlichen Herkunftsländern gelten unterschiedliche rechtliche Bestimmungen. Kurz erklärt finden Sie hier Informationen über die Voraussetzungen für das Arbeiten während und nach dem Studium (Deutsch & English). Der DAAD informiert ebenfalls über die verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme während des Studiums.

Das  Studentenwerk Potsdam bietet für Studierende weitere Beratung sowie eine Jobvermittlungsbörse.

Ebenfalls berät das Hochschulteam des Arbeitsagentur Potsdam zu arbeitsrechtlichen Fragen.

 

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