Bewerbungsgebühr

Für jede Bewerbung um die Teilnahme an einem Feststellungsverfahren ist eine Verwaltungsgebühr („Bewerbungsgebühr“) in Höhe von 25,00 Euro zu zahlen. Bei Mehrfachbewerbungen wird je Bewerbung die Gebühr in Höhe von 25,00 Euro fällig. Die Einzahlung der Gebühr ist mit den Bewerbungsunterlagen nachzuweisen. 

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsgebühr innerhalb der Bewerbungsfrist gezahlt werden muss, so dass sie spätestens eine Woche nach Bewerbungsschluss auf dem Konto der Filmuniversität eingeht.

ACHTUNG: Bis zum Geldeingang auf das Konto der Filmuniversität können einige Tage vergehen. Wir bitten von Anfragen dazu abzusehen!

Bitte laden Sie mit Ihrer Bewerbung einen Kontoauszug (bei Überweisung aus dem Ausland Einzahlungsnachweis) oder Umsatzansicht (bei Onlinebanking) über eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro für die Bearbeitung der Bewerbung hoch. Andere Nachweise / Belege (wie z.B. Überweisungsaufträge) werden nicht akzeptiert! Nur mit entsprechendem Nachweis über die vollständig bezahlte Gebühr werden Ihre Bewerbungsunterlagen zum Bewerbungs- und Feststellungsverfahren freigegeben.

Die Überweisung ist ausschließlich auf die angegebene Bankverbindung zu leisten:

Empfänger:                 Landeshauptkasse
IBAN:                            DE14 3005 0000 7110 4028 51
BIC:                               WELADEDDXXX 
Kreditinstitut:              Landesbank Hessen-Thüringen

Verwendungszweck:  1006600002626/Bewerbernummer*/Name der Bewerber*innen


*Die Bewerbernummer erhalten Sie nach der Registrierung im Studienbewerbungsportal. 

Bei Auslandsüberweisungen: Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Überweisung alle anfallenden Überweisungsgebühren mit übernehmen.

Eine Barzahlung an der Filmuniversität ist nicht möglich!

Für eine Bewerbung im Studiengang Digitale Medienkultur ist keine Verwaltungsgebühr zu entrichten.