Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich seine studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen hat. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in die Vorauswahl und die Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt.

Den Link zum Studierendenbewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1 - Hinweise zur Bewerbung.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 01.01. bis 31.01.2024 ist eine Ausschlussfrist.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsablauf

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität (PDF, max. 5 MB/Datei).

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt.
  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühran. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • alle Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen (Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache hochgeladen werden!)

  • Inhaltsverzeichnis (bitte auch die Arbeitsproben auflisten) (pdf)
  • tabellarischer Lebenslauf - der Lebenslauf sollte besonders auf die Stationen eingehen, die Verbindungen zum Studienwunsch erkennen lassen (pdf)
  • Begründung des Studienwunsches (Umfang nicht mehr als 2 Seiten) (pdf)

1.2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen.
Für den Bachelor-Studiengang Drehbuch / Dramaturgie gelten die Bestimmungen des BbgHG § 9 Abs. 2-4. 

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (pdf) ein, i.d.R.:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife
  • Weitere HZB gemäß BbgHG § 9 Abs. 2
  • Bewerber*innen, die über keinen der vorgenannten Abschlüsse oder einen äquivalenten Abschluss verfügen, reichen bitte ihr letztes Schulzeugnis (pdf) ein

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss im Ausland erworben haben, dann reichen Sie bitte die Hochschulzugangsberechtigung/das Schulabschlusszeugnis (pdf) ein.

Hinweis:

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Die anerkannten Sprachprüfungen für den Bachelor-Studiengang Drehbuch/Dramaturgie finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über das geforderte Sprachzeugnis verfügen, dann informieren Sie sich hier.

1.4. Arbeitsproben

Arbeitsproben für den Eignungsnachweis, jeweils (Alle Einreichungen müssen in deutscher Sprache hochgeladen werden!):

  • eine oder mehrere Prosaarbeiten (Gesamtumfang nicht mehr als 10 Seiten) (pdf)
  • eine Dialogszene (nicht mehr als 3 Seiten) (pdf)
  • ein Filmentwurf in Form eines Exposés (nicht mehr als 5 Seiten) (pdf)
  • eine theoretische Reflexion über ein audiovisuelles Werk, welches sie besonders beeindruckt hat (1 - 2 Seiten, keine Nacherzählung) (pdf)

Für alle Einreichungen gilt als Standard: Schriftgrad 12 und Zeilenabstand 1,5.

2. Vorauswahl

Anhand der hochgeladenen Bewerbungsunterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber*innen für die Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

3. Eignungsprüfung

Hausarbeit:

Ein selbst geschriebener literarischer Text entsprechend einer vorgegebenen Aufgabenstellung. Die Aufgabenstellung wird mit der Einladung zur Zugangsprüfung gestellt und muss spätestens eine Woche vor dem Termin der Eignungsprüfung vorliegen.


mündlicher Teil:

  • Diskussion über einen Medienbeitrag
  • Erörterung und Diskussion von Varianten filmischer Handlungen auf der Grundlage vorgegebener Stoffe bzw. Erzählansätze

Die entsprechenden Medienbeiträge werden im unmittelbaren Vorfeld der Zulassungsprüfung von allen Bewerber*innen rezipiert.

Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt. 

Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

Büro des Studiengangs

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