Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich seine studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen hat. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in die Vorauswahl und die Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt.

Den Link zum Online-Bewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1 - Hinweise zur Bewerbung.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 01.01. bis 31.01.2024 ist eine Ausschlussfrist.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsablauf

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität (PDF, max. 5 MB/Datei).

Sollten Sie über ein ausländisches Zeugnis verfügen und sich bereits bei uni-assist registriert und beworben haben, müssen Sie sich unabhängig davon zusätzlich über das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität bewerben.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt.
  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühran. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • Inhaltsverzeichnis (pdf) aller eingereichten Unterlagen und Materialien (mit Auflistung der Formate)
  • Begründung des Studienwunsches (pdf)
  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit (pdf)
  • tabellarischer Lebenslauf (pdf)

1.2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen.
Für den Bachelor-Studiengang Film- und Fernsehproduktion gelten die Bestimmungen des BbgHG § 9 Abs. 2-3.

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (pdf) ein, aus der die Abschlussnote ersichtlich ist, i.d.R.:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife
  • Allgemeine Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife
  • Berufsqualifizierender Hochschulabschluss

  • Weitere HZB gemäß BbgHG § 9 Abs. 2

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihre Zeugnisse vor der Bewerbung durch uni-assist e.V. prüfen und bewerten lassen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen betragen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Zeitplanung ein. Die Prüfung ist kostenpflichtig und muss vor Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Das Vorprüfungsdokument (VPD), welches Sie von uni-assist e. V. erhalten, laden Sie bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Hinweis:

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-1 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

    Die anerkannten Sprachprüfungen für den Bachelor-Studiengang Film- und Fernsehproduktion finden Sie hier.

    Bitte beachten Sie:

    Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über das geforderte Sprachzeugnis verfügen, dann informieren Sie sich hier.

    1.4. Nachweis über die geforderten Tätigkeiten

    • Die berufspraktischen Tätigkeiten von mindestens 26 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung sind nachzuweisen durch Bescheinigungen oder Zeugnisse (pdf) der jeweiligen Firmen, aus denen:
      • Art,
      • Umfang und
      • Qualität der Tätigkeiten hervorgehen.
        Sie sind zu erbringen durch eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit als Produktionsassistent/in, Aufnahmeleiter/in, Aufnahmeleiterhilfe, Volontär/in oder Praktikant/in im Bereich von Produktions- oder Aufnahmeleitung in der öffentlich-rechtlichen oder privaten AV-Medienwirtschaft oder im Projektmanagement in den Neuen Medien. Als Praktika können gegebenenfalls auch Ausbildungszeiträume anerkannt werden, sofern diese direkt und unmittelbar mit der Erzeugung, Bearbeitung und/oder Umsetzung von Film-/Fernseh-/Media-Produktionen dienten. 
    • Die einschlägigen berufspraktischen Tätigkeiten sind durch die Bewerber*innen schriftlich (pdf) jeweils in einem Bericht einzuschätzen (z. B. 4 Praktika = 4 Berichte). 
    • tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen (Formular) (pdf)

    2. Vorauswahl

    Aufgrund der hochgeladenen Bewerbungsunterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber*innen für die Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

    3. Eignungsprüfung

    praktisch/schriftlicher Teil: 

    • Bearbeitung einer praktischen Aufgabe im Rahmen der Realisierung einer Film- und Fernsehproduktion (kalkulatorischer Ansatz, Drehablauf, Finanzierung, Technik, Teamführung etc.)
    • Beantwortung von Fragen aus den Bereichen Film, Fernsehen und Neue Medien.

    mündlicher Teil: 

    • Gespräch über die eingereichten Unterlagen und über die praktischen und schriftlichen Prüfungsarbeiten. Die Bewerber*innen haben ihre Eignung dadurch nachzuweisen, dass in ihrer Argumentation die Fähigkeit zur Verknüpfung von produktionsorganisatorischen und künstlerischen Elementen erkennbar ist. 

    Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt. 

    Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

    Büro des Studiengangs

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    Zur Klärung von fachspezifischen Fragen können Sie über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Fachstudienberatung vereinbaren.