Wenn Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (MZB) in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihren Abschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen. Für den Master-Studiengang Filmkulturerbe gelten die Bestimmungen des BbgHG § 9 Abs. 5-6.
Deutsches Zeugnis:
Bitte reichen Sie einen Nachweis (pdf) über ein abgeschlossenes Bachelor-Studium oder einen vergleichbaren Abschluss in der Regel in einem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fach oder in einem der folgenden Studiengänge: Konservierung und Restaurierung von audiovisuellem Kulturgut, Medienmanagement, Medieninformatik, aus dem die Abschlussnote hervorgeht, ein.
Hinweis:
Für den Fall, dass der Bachelorabschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt, reichen Sie bitte eine Bescheinigung des Prüfungsamtes Ihrer aktuellen Hochschule ein, aus der die vorläufige Durchschnittsnote nachvollziehbar hervorgeht. Aus der Bescheinigung muss auch hervorgehen, dass aufgrund Ihrer bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass Sie den Bachelorabschluss rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiums erlangen werden.
Ausländisches Zeugnis:
Wenn Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (MZB) im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihre Zeugnisse vor der Bewerbung durch uni-assist e.V. prüfen und bewerten lassen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen betragen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Zeitplanung ein. Die Prüfung ist kostenpflichtig und muss vor Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Das Vorprüfungsdokument (VPD), welches Sie von uni-assist e. V. erhalten, laden Sie bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.
Für den Fall, dass Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (Bachelor, Diplom,….), die Sie im Ausland erwerben werden, wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorlegen können, reichen Sie bitte ein aktuelles Transcript of Records Ihrer jetzigen Universität bei uni-assist e.V. ein. Dann wird vorab von uni-assist geprüft, ob Ihre Universität und Ihr geplanter Abschluss anerkannt sind. Bei uni-assist werden Sie dann so lange als sogenannter „Zweifelsfall (ZF)“ geführt, bis Sie Ihren erfolgreichen Abschluss bei uni-assist einreichen. Nach nochmaliger Prüfung erhalten Sie ggf. ein „Vorprüfungsdokument (VPD)“, welches Sie dann bei uns nachreichen müssen!
Hinweis:
- Diese Vorgabe gilt auch, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
- Für Bewerber*innen aus der Republik Indien, der Volksrepublik China und der Sozialistischen Republik Vietnam gelten besondere Regelungen.